Neue Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) tritt per Erlass in Kraft

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) liegt in einer neuen Fassung mit Stand April 2026 vor. Sie löst damit die bisherige Fassung aus September 2006 ab und berücksichtigt die aktuellen Anforderungen an die grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz.

Mit Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 22. September 2026 wurde das Inkrafttreten der neuen FwDV 1 zum 1. November 2026 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt bildet die aktualisierte Dienstvorschrift die Grundlage für die entsprechenden Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte im Feuerwehrdienst.

Neue Möglichkeiten durch interaktive Medien

Eine besondere Neuerung der FwDV 1 sind die integrierten QR-Codes. Diese ermöglichen den direkten Zugriff auf anschauliche und interaktive Medien zur Dienstvorschrift. Über die QR-Codes können Videos zu den einzelnen Inhalten und Tätigkeiten der FwDV 1 abgerufen werden.

Die Videoinhalte sind übersichtlich nach Kapiteln sortiert und unterstützen damit eine gezielte Auseinandersetzung mit den jeweiligen Themen. Sie bieten eine ergänzende Möglichkeit, die beschriebenen Handlungsabläufe visuell nachzuvollziehen und die Ausbildungsinhalte praxisnah zu vermitteln.

Die neue FwDV 1 verbindet damit bewährte Ausbildungsgrundlagen mit modernen digitalen Lernmöglichkeiten und unterstützt eine anschauliche und praxisorientierte Vermittlung der Feuerwehrtätigkeiten.

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