Vorraussetzungen:
Zu allen Veranstaltungen sind nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu melden, die Angehörige einer Feuerwehr sind und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nur ausnahmsweise können auch Angehörige einer Jugendfeuerwehr gemeldet werden. Diese müssen jedoch mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Anmeldung muss eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten beigefügt werden.