Privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern wird auf Antrag das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung vom Land Hessen erstattet.
Beruflich selbstständige und freiberuflich tätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Landwirte sowie nichterwerbstätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den Ersatz des Verdienstausfalls, ggf. Aufwendungen für Vertretung bzw. eine pauschale Entschädigung beantragen.
Nähere Informationen sowie die Voraussetzungen für die Beantragung von Lohn- und Gehaltsfortzahlung entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Verdienstausfall.
Verdienstausfall