Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2014/55/EU, des darauf basierenden Hessischen E-Government-Gesetzes (HEGovG) sowie der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Hessen (E-Rechnungs-Verordnung - E-Rech-V) haben Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Hessen ab dem 18. April 2024 die Verpflichtung, elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber zu senden.
Lesen Sie dazu das untenstehende Informationsschreiben.