Anerkennung des Bootsführerscheins

Verfahrensweise der Beantragung von amtlichen Berechtigungsscheinen zum Führen eines Bootes des Brand- und Katastrophenschutzes

Verlängerung Frist

Die Übergangsfrist wurde vom 17. Januar 2024 auf den 17. Januar 2027 verlängert.

Zum 18. Januar 2022 ist die neue Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) in Kraft getreten. Gemäß § 13 dieser Verordnung, ist ein amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen (Booten) des Brand- und Katastrophenschutzes notwendig.

Die Übergangsfrist für vor dem 18. Januar 2022 erlangten Sportbootführerscheine, die für berufliche oder dienstliche Tätigkeiten verwendet wurden, endet mit Ablauf des 17. Januar 2027.

Für alle nach dem 18. Januar 2022 erlangten Sportbootführerscheine, ist die Beantragung eines amtlichen Berechtigungsscheins erforderlich.

Gemäß Punkt 3 des Erlasses - Erlaubnis zum Führen von Booten des Brand- und Katastrophenschutzes des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 22. März 2022 (V 3-65b02.03-01) -, ist die ausstellende Behörde die Hessische Landesfeuerwehrschule.

Voraussetzung zur Ausstellung eines amtlichen Berechtigungsscheines können dem untenstehenden PDF entnommen werden.

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