Nachtruhe

Im Sinne der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme ist insbesondere in den Unterkunftsbereichen ab 22.00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.

Jeder Veranstaltungsteilnehmerin und jedem Veranstaltungsteilnehmer ist es somit möglich, sein individuelles Entspannungsbedürfnis optimal zu gestalten. Außerdem sind dadurch die Rahmenbedingungen für eine ungestörte Nachbereitung der tagsüber behandelten Themen oder die Vorbreitung auf eine bevorstehende Prüfung gewährleistet.

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