Die vorliegende Rahmenempfehlung zu Wald- und Vegetationsbränden soll allen Feuerwehren in Hessen die Möglichkeit bieten, sich auf entsprechende Szenarien vorzubereiten. Die Rahmenempfehlung umfasst neben den vorbereitenden Maßnahmen im Bereich der Einsatzplanung auf Landkreis- und Gemeindeebene auch Bereiche der Ausstattung für Schutzkleidung, Fahrzeuge und Geräte. Als weiterer umfassender Teil wird die Taktik zur Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden beschrieben, welche ebenfalls die Grundlage für die Ausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule darstellt.
Die Klimaentwicklung und das vermehrte Auftreten von Wald- und Vegetationsbränden machten eine solche Rahmenempfehlung notwendig, da Hessische Feuerwehren auch in Zukunft häufiger mit solchen Einsatzlagen konfrontiert werden. So sprach man in der Vergangenheit von einem Feuer im Wald, durch die langen Trockenperioden und warmen Sommermonate wurden jedoch einige Voraussetzungen geschaffen, die Waldbrände entstehen lassen. Für Einsatzkräfte ist daher eine Planung in ihrem Zuständigkeitsbereich unabdingbar, so müssen Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen überprüft werden, um die Mitwirkung Dritter zu koordinieren. Außerdem hilft es allen innerhalb der Feuerwehr, die gleiche Sprache zu sprechen, daher wurde auf eine umfassende Begriffsdefinition zum Thema Wald- und Vegetationsbrand Wert gelegt. Zu den Wettereinflüssen kommen regionale topografische Bedingungen, die weitere Gefahren, Einschränkungen und Maßnahmen erzeugen, hinzu; daher wurden auch hier entsprechende Richtwerte zur Ausbreitung veröffentlicht. Durch den Landesbetrieb Hessen Forst und das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden entsprechende Hilfsmittel zur Einsatzplanung und -bewältigung zur Verfügung gestellt. So können nun alle Kommunen auf entsprechende Waldbrandeinsatzkarten zurückgreifen, die eine genaue Beurteilung des Waldes ermöglichen. Außerdem stehen die Mitarbeiter des Landesbetriebes Hessen Forst gerne zur Verfügung und haben einen festen Platz in der Einsatzleitung im entsprechenden Schadensfall.
Zu den Grundlagen der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung gehören neben einer umfassenden Lageerkundung auch entsprechende Strukturen in Führung und Kommunikation; hier bezieht die Rahmenempfehlung auf Grundlage der gültigen Dienstvorschriften und Erfahrungen der vergangenen Jahre eindeutig Position. Weiterhin werden Themen zum Löschwassermanagement in den Bereichen des Pendelverkehrs, langer Wegstrecke und damit verbundenen Übergabepunkten beschrieben. Auch das Thema Löschmittelzusatz bei entsprechenden Bränden in der Natur wurde bewertet und eine Empfehlung formuliert.
Im Bereich der Einsatztaktik konnten zwei große Bereiche definiert werden, in dem alle in Hessen praktikablen einsatztaktischen Maßnahmen beschrieben werden. Diese umfassen neben defensiven Vorgehensweisen auch die vielfältigen Bereiche der offensiven Brandbekämpfung mit den verschiedensten Geräten. Eine entsprechende Sicherheitsregel für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung konnte aus anderen Bereichen übernommen werden. Im Bereich der Schutzkleidung konnte auf die in Hessen gültigen Rechtsnormen verwiesen werden, welche die Eigenschaften der Schutzkleidung für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung bereits ausreichend beschreibt. Zur Fahrzeugtechnik wurden ebenfalls Empfehlungen für die Beschaffer zukünftiger Fahrzeuggenerationen formuliert, jedoch sollen auch leistungsstarke Einsatzzüge mit entsprechenden Fahrzeugkombinationen auf Kreis- und Gemeindeebene zusammengestellt werden, um diese sowohl taktisch im eigenen Bereich als auch zur nachbarlichen Unterstützung oder kreisübergreifend einsetzen zu können. Mitgeführte Beladungsteile zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung erhielten ebenso umfangreiche Beachtung.
Die Leistungsfähigkeit des Landesbetrieb Hessen Forst und deren beauftragten Unternehmen wurden ebenso beschrieben und Möglichkeiten aufgezeigt. Forstbetriebe können in Absprache mit der Einsatzleitung hervorragende Hilfe leisten. Da-her ist es unumgänglich, neben den entsprechenden Zuständigkeiten auch über die technischen Möglichkeiten und deren Voraussetzungen informiert zu sein.